Impressum und AGB
Impressum
und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Chiggo
Photography
Christina
Hamm
Am Schildchen 71
52249
Eschweiler
Tel.
01729557899
Allgemeine
Geschäftsbedingungen Chiggo Photography
I.
Allgemeines
1.
Die nachfolgenden AGB gelten für alle, dem Fotografen erteilten
Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend nach
Überreichung widersprochen wird. Die AGB gelten mit Kontaktaufnahme
zum Fotografen als überreicht und sind auf der Homepage
www.chiggo-photography.blogspot.com
nachzulesen.
2.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in
welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative,
Fotodateien, Papierbilder, Fotoalben, Fotobücher, usw.)
II.
Urheberrecht
1.
Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach
Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2.
Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur
für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist -
sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils
nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von
Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung in Textform.
4.
Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des
Honorars an den Fotografen.
5.
Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das
Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die
entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG
wird ausdrücklich abbedungen.
6.
Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den
Fotografen zum Schadensersatz.
III.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1.
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor-
und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu
tragen und werden gesondert vereinbart. Gegenüber Endverbrauchern
weist der Fotograf Endpreise aus.
2.
Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung
seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrages durch den Fotografen
erfolgt ausschließlich in Textform mit Bestätigung des vereinbarten
Termins. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag
als unverbindliche Vorreservierung.
Geleistete
Anzahlungen zu Aufträgen werden bei Stornierung nicht
zurückerstattet. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei
Jahre zum 31.12. gültig, soweit nichts anderes schriftlich
vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.
3.
Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht
spätestens 10 (in Worten: Zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder
gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es wird nur
Barzahlung/ Überweisung akzeptiert, Kredit- und ec-Karten, Paypal
werden nicht angenommen.
4.
Das vereinbarte Grundhonorar ist am Shootingtag in bar zu zahlen. Der
Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 10 Tagen
nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin auf seine Kosten
abzuholen, sofern nicht Postversand vereinbart wurde. Endverbraucher
haben spätestens bei Abholung den Kaufpreis vollständig in bar zu
zahlen, bei gestalteten Fotobüchern, Karten etc. bereits bei der
Freigabe des Auftraggebers zur Endverarbeitung. Der Auftraggeber
gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb dieser 10 Tage die
Lichtbilder abholt und vollständig bezahlt.
5.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6.
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind
Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung bei der Aufnahme und der
Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen für Fotobücher,
Collagen und Grußkarten obliegt die Art der Gestaltung dem
Fotografen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
IV.
Haftung
1.
Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies
gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen,
Displays, Layouts, Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der
Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und
Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
2
. Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddaten sorgfältig,
maximal jedoch ein Jahr. Danach kann er,
muss
jedoch nicht, die Bilddaten löschen/vernichten. Er haftet nicht für
Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung der Negative.
3.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der
Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
Fotomaterials.
4.
Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen sowie
sämtlicher Auftragsgegenstände wie Fotos, Fotobücher etc. erfolgt
auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5.
Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf DVD-R oder CD-R, die
innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert
sind. Für Schäden, die durch das Übertragen der durch den
Fotografen gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der
Fotograf keinen Ersatz.
6.
In allen anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe
des Auftragswertes.
V.
Nebenpflichten
1.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen
übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht
sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten
Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1.
Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus
Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern
ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.
2.
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf
haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit.
3.
Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen,
Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu
verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu
vereinbaren. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des
Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen.
4.
Stornierungen seitens des Auftraggebers werden nur Textform
anerkannt.
Terminverschiebungen
gelten nicht als Stornierung, sofern ein neuer Termin vereinbart und
binnen eines Monats wahrgenommen wird.
5.
Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für
Grußkarten, Fotos für Grußkarten, Collagen, Fotobüchern oder
ähnlichen Fotoarbeiten fallen 50 % des Auftragswertes als
Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten Zeitaufwandes
an.
6.
Im Streitfall ist die Fotografin bereit an einem
Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
VII.
Datenschutz
Zum
Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des
Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet
sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII.
Digitale Fotografie
1.
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der
Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der
vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
2.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur
Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht
ausdrücklich übertragen wurde.
IX.
Bildbearbeitung
1.
Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen ist ausdrücklich
NICHT erlaubt. Ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder
digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
2.
Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den
Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu
beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den
Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen.
X.
Nutzung und Verbreitung
1.
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in
Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die
nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind,
auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund
einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem
Auftraggeber gestattet.
2.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in
Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopy geeignet sind, bedarf der vorherigen Zustimmung des
Fotografen in Textform.
3.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der
Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
4.
Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung
des Fotografen in Textform verändert werden.
5.
Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos zur
Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden dürfen. Hierzu
gehört ausschließlich die Nutzung der Fotos in Musteralben und auf
Flyern/Visitenkarten und sonstigen Werbemitteln des Fotografen. Für
Veröffentlichungen auf Facebook, auf der Homepage und in anderen
Medien holt der Fotograf sich eine gesonderte Erlaubnis des
Auftraggebers, die jederzeit in Textform widerrufen werden kann.
XI.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort
für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz
des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind
beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen,
so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand
vereinbart.
Stand:
April 2018