Impressum und AGB

Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Chiggo Photography
Christina Hamm
Am Schildchen 71
52249 Eschweiler
Tel. 01729557899




Allgemeine Geschäftsbedingungen Chiggo Photography
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle, dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend nach Überreichung widersprochen wird. Die AGB gelten mit Kontaktaufnahme zum Fotografen als überreicht und sind auf der Homepage www.chiggo-photography.blogspot.com nachzulesen.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Fotodateien, Papierbilder, Fotoalben, Fotobücher, usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung in Textform.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder muss der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert vereinbart. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf Endpreise aus.
2. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrages durch den Fotografen erfolgt ausschließlich in Textform mit Bestätigung des vereinbarten Termins. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für den Fotografen der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung.
Geleistete Anzahlungen zu Aufträgen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum drei Jahre zum 31.12. gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 10 (in Worten: Zehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Es wird nur Barzahlung/ Überweisung akzeptiert, Kredit- und ec-Karten, Paypal werden nicht angenommen.
4. Das vereinbarte Grundhonorar ist am Shootingtag in bar zu zahlen. Der Auftraggeber hat die beauftragten Lichtbilder innerhalb von 10 Tagen nach dem mitgeteilten Fertigstellungstermin auf seine Kosten abzuholen, sofern nicht Postversand vereinbart wurde. Endverbraucher haben spätestens bei Abholung den Kaufpreis vollständig in bar zu zahlen, bei gestalteten Fotobüchern, Karten etc. bereits bei der Freigabe des Auftraggebers zur Endverarbeitung. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb dieser 10 Tage die Lichtbilder abholt und vollständig bezahlt.
5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung bei der Aufnahme und der Bildbearbeitung ausgeschlossen. Bei Gestaltungen für Fotobücher, Collagen und Grußkarten obliegt die Art der Gestaltung dem Fotografen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Der Fotograf haftet, soweit gesetzlich möglich, für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten. Bei technischen Defekten der Kameraausrüstung und Datenspeicher sind Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers ausgeschlossen.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative und Bilddaten sorgfältig, maximal jedoch ein Jahr. Danach kann er,
muss jedoch nicht, die Bilddaten löschen/vernichten. Er haftet nicht für Datenverlust oder Verlust oder Beschädigung der Negative.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen sowie sämtlicher Auftragsgegenstände wie Fotos, Fotobücher etc. erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
5. Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf DVD-R oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen der durch den Fotografen gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
6. In allen anderen Fällen haftet der Fotograf maximal bis zur Höhe des Auftragswertes.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Der Fotograf hat das Recht, aufgrund von Krankheit, Wettereinflüssen, Unfall oder höherer Gewalt fest vereinbarte Fototermine zu verschieben und mit dem Auftraggeber einen neuen Termin zu vereinbaren. Haftungs- und Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind hierbei ausgeschlossen.
4. Stornierungen seitens des Auftraggebers werden nur Textform anerkannt.
Terminverschiebungen gelten nicht als Stornierung, sofern ein neuer Termin vereinbart und binnen eines Monats wahrgenommen wird.
5. Für Stornierungen von Seiten des Kunden bei Aufträgen für Grußkarten, Fotos für Grußkarten, Collagen, Fotobüchern oder ähnlichen Fotoarbeiten fallen 50 % des Auftragswertes als Bearbeitungsgebühr zur Abgeltung des vorgeleisteten Zeitaufwandes an.
6. Im Streitfall ist die Fotografin bereit an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen ist ausdrücklich NICHT erlaubt. Ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopy geeignet sind, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Fotografen in Textform.
4. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen in Textform verändert werden.
5. Der Auftraggeber willigt ein, dass die von ihm gefertigten Fotos zur Eigenwerbung des Fotografen veröffentlicht werden dürfen. Hierzu gehört ausschließlich die Nutzung der Fotos in Musteralben und auf Flyern/Visitenkarten und sonstigen Werbemitteln des Fotografen. Für Veröffentlichungen auf Facebook, auf der Homepage und in anderen Medien holt der Fotograf sich eine gesonderte Erlaubnis des Auftraggebers, die jederzeit in Textform widerrufen werden kann.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Stand: April 2018


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